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Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau

Abschluss
Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) – Abschluss „Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)“; SGD-Abschlusszeugnis nach erfolgreicher Kursteilnahme
Art
öffentlich-rechtliche Prüfung
Studienform
Fernstudium
Regelstudienzeit
18 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 9 Std.
Selbstlernen gesamt
774 Std.
Präsenz
Zweiwöchige Online-Veranstaltung zur Prüfungsvorbereitung (108 Unterrichtseinheiten): Vertiefung des Fachwissens und realitätsnahe Prüfungsübungen
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
3.870 €
Ratenzahlung
18 × 215 €

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters (öffnet in neuem Tab).

Überblick

Personalarbeit ist Rechtsanwendung mit Menschen: Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Sozialversicherung, Entgelt – und daneben Personalplanung, Entwicklung und die Beratung von Führungskräften. Der Geprüfte Personalfachkaufmann (IHK) ist der bundesweit anerkannte Aufstiegsabschluss, der beide Seiten verbindet, und in Stellenanzeigen für HR-Generalist:innen und Personalreferent:innen die am häufigsten genannte Fortbildung. Der SGD-Lehrgang ist entlang der vier Prüfungsfelder aufgebaut: Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf rechtlicher Grundlage (mit dem Schwerpunkt individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Entgeltabrechnung), Personalplanung, -marketing und -controlling sowie Personal- und Organisationsentwicklung. 33 Studienhefte mit Einsendeaufgaben und eine Textausgabe der Arbeitsgesetze tragen den Stoff; eine zweiwöchige Online-Veranstaltung mit gut hundert Unterrichtseinheiten trainiert vor der Prüfung. Mit acht bis zehn Stunden pro Woche auf 18 Monate verteilt ist der Aufwand für einen IHK-Fachkaufmann moderat. Die Zulassung verlangt Berufspraxis mit Personalbezug – ein Jahr nach einer Ausbildung in der Personaldienstleistung, zwei nach einer anderen kaufmännischen, fünf ohne Ausbildung; die IHK-Gebühr ist separat. Ein Punkt zur Einordnung: Der Qualifikationsrahmen ordnet den Abschluss auf Niveau 6 ein, aber der Titel „Personalfachkaufmann“ ist älter als die neue Bezeichnung „Bachelor Professional“ und wird auf dem Zeugnis ohne diesen Zusatz geführt.

Inhalte

  • Arbeitsmethodik: Lerntechniken, Zeitplanung, Rhetorik und Präsentation
  • Personalarbeit organisieren und durchführen: Personalbereich im Unternehmen, Prozesse und Projekte, Informationstechnologien, Beratung und Fachgespräche, Moderation
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen: individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Rechtswege, Vergütungssysteme, Sozialversicherungsrecht, Personalbeschaffung, Entgeltabrechnung
  • Personalplanung, -marketing und -controlling: Beschäftigungspolitik, strategische Unternehmensplanung, Personalbedarf und -strukturen, Personalcontrolling
  • Personal- und Organisationsentwicklung: Mitarbeiterbeurteilung, Kompetenzentwicklung, Qualifizierungsprogramme, Führungsmodelle, Beratung von Führungskräften, Arbeits- und Lernorganisation
  • Online-Lernprogramm Moderation

Karriere

Personalreferent:in und HR-Generalist:in

Vom Recruiting über Vertragsgestaltung bis zur Entgeltabrechnung: der klassische Zuschnitt in mittelständischen Personalabteilungen, für den der Abschluss ausdrücklich verlangt wird.

Personalentwicklung und Ausbildungsleitung

Qualifizierungsprogramme, Mitarbeiterbeurteilung und Führungskräfteberatung sind Prüfungsinhalt; daraus ergeben sich Rollen wie PE-Referent:in oder Leitung Aus- und Weiterbildung.

Leitung Personal im Mittelstand

In Unternehmen ohne eigene HR-Führungsstruktur ist der Personalfachkaufmann häufig die Qualifikation, mit der die Personalleitung besetzt wird.

Zugangsvoraussetzungen

Berufserfahrung aus einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Personalfachkaufmann, Personalreferent, Fachwirt – drei Wege, ein Berufsfeld

Wer in die Personalarbeit will, trifft auf drei Qualifikationsarten. Der Personalfachkaufmann (IHK) ist die einzige öffentlich-rechtliche Prüfung darunter: bundesweit einheitliche Verordnung, Prüfung vor der Kammer, DQR-Niveau 6, förderfähig über das Aufstiegs-BAföG. Der Personalreferent ist ein Verbands- oder Institutszertifikat – schneller, aber ohne staatlichen Rahmen. Und der Wirtschaftsfachwirt deckt Personal nur als ein Feld unter vielen ab. Wenn Personal dein Beruf werden soll, ist der Fachkaufmann deshalb die belastbarste Wahl; wenn du aus einer anderen Funktion nur HR-Grundlagen brauchst, reicht ein Zertifikat. Zwei Dinge solltest du vor der Anmeldung klären: Die Zulassung verlangt Praxis mit erkennbarem Personalbezug (ein Jahr bei einer Ausbildung in der Personaldienstleistung, zwei bei einer kaufmännischen, drei bei einer anderen, fünf Jahre ohne Berufsabschluss), und die Prüfung – schriftliche Situationsaufgaben plus ein situationsbezogenes Fachgespräch – kostet eine Kammergebühr, die nicht in den Lehrgangskosten steckt. Der Titel wird ohne den Zusatz „Bachelor Professional“ geführt; an der Einstufung ändert das nichts.

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Zusätzliche Informationen

33 Studienhefte mit Einsendeaufgaben, Textausgabe Arbeitsgesetze (Beck), Online-Lernprogramm Moderation; die IHK erhebt Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe; Förderung über Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein möglich; Betreuungszeit kostenlos verlängerbar; 4 Wochen kostenlos testen; DQR-Niveau 6.

Häufige Fragen

Welche Praxis zählt für die Zulassung?
Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zur Personalwirtschaft: ein Jahr nach einer dreijährigen Ausbildung in der Personaldienstleistung, zwei Jahre nach einer kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung, drei nach einer anderen Ausbildung, fünf ohne Abschluss. Sachbearbeitung im Personalbüro zählt.
Wie viel Arbeitsrecht steckt im Lehrgang?
Ein ganzer Handlungsbereich: individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Rechtswege und Prozessrisiko, Sozialversicherungsrecht, Vergütungssysteme und Entgeltabrechnung. Die Textausgabe Arbeitsgesetze ist im Material enthalten.
Ist die Online-Veranstaltung Pflicht?
Die zweiwöchige Online-Veranstaltung ist Teil des Lehrgangs und im Preis enthalten; sie vertieft den Stoff und übt Prüfungssituationen. Für die IHK-Zulassung ist sie keine Bedingung.
Heißt der Abschluss auch „Bachelor Professional“?
Nein. Der Personalfachkaufmann ist auf DQR-Niveau 6 eingestuft, die Verordnung stammt aber aus der Zeit vor der Titelreform; das Zeugnis führt die Bezeichnung ohne Zusatz.

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Stand: 31. Juli 2026 · getstudium Redaktion