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Ausbildung der Ausbilder/innen (IHK)

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 01.08.2009

Abschluss
Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 01.08.2009
Art
öffentlich-rechtliche Prüfung
Studienform
Fernstudium
Regelstudienzeit
6 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 9 Std.
Selbstlernen gesamt
233 Std.
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
1.092 €
Ratenzahlung
6 × 182 €

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.

Überblick

Wer in Deutschland Auszubildende betreuen will, braucht den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Eignung – den „Ausbilderschein“ nach der AEVO. Der SGD-Fernlehrgang Ausbildung der Ausbilder/innen (IHK) bereitet berufsbegleitend gezielt auf genau diese IHK-Prüfung vor. Entlang der vier Handlungsfelder der Ausbilder-Eignungsverordnung – Ausbildung planen, vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, durchführen und abschließen – lernst du, eine betriebliche Ausbildung rechtssicher und pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Gelernt wird flexibel im Selbststudium, begleitet von Seminaren und einer Prüfungssimulation; die eigentliche Prüfung legst du vor deiner zuständigen IHK ab. Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte mit Berufsausbildung und -praxis, die ausbilden wollen oder müssen. Er führt nach bestandener IHK-Prüfung zum Abschluss „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“; daneben erhältst du das SGD-Abschlusszeugnis.

Inhalte

  • Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
  • Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

Karriere

Ausbilder:in im Betrieb

Du betreust Auszubildende fachlich und pädagogisch und darfst eigenverantwortlich ausbilden. In vielen Betrieben ist die Ausbildereignung Voraussetzung, um überhaupt ausbilden zu dürfen.

Ausbildungsbeauftragte:r & Personalentwicklung

Auch ohne Hauptverantwortung unterstützt du die Ausbildung im Unternehmen – eine sinnvolle Ergänzung in Personalabteilung, Aus- und Weiterbildung und Personalentwicklung.

Pflichtbaustein für Aufstiegsfortbildungen

Die Ausbildereignung ist Bestandteil bzw. Voraussetzung vieler Meister- und Fachwirt-Abschlüsse. Mit dem AdA-Schein hast du diesen Teil bereits absolviert und sparst ihn dir später.

Zugangsvoraussetzungen

Berufsausbildung und Berufspraxis, Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet; falls Teilnahme am Online-Campus erwünscht: Internet-Zugang

AEVO, Ausbilderschein und die IHK-Prüfung

Der „Ausbilderschein“ beruht auf der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und den §§ 28–30 Berufsbildungsgesetz (BBiG): Sie regeln die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die zum Ausbilden nötig ist. „AdA“ (Ausbildung der Ausbilder) bezeichnet den vorbereitenden Lehrgang, „AEVO“ die rechtliche Grundlage – im Alltag werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Die Prüfung selbst legst du vor deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer ab, nicht bei der SGD; die IHK erhebt dafür eine eigene, regional unterschiedliche Prüfungsgebühr. Der Lehrgang bereitet dich systematisch darauf vor – inklusive Prüfungssimulation – und schließt zusätzlich mit dem SGD-Abschlusszeugnis ab.

Zusätzliche Informationen

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen AEVO und AdA?
Die AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) ist die rechtliche Grundlage des Ausbilderscheins; „AdA“ steht für den vorbereitenden Qualifizierungslehrgang. Im Alltag meinen beide Begriffe denselben Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
Wo lege ich die Prüfung ab und ist sie in den Kosten enthalten?
Die Prüfung findet vor deiner zuständigen IHK statt, nicht bei der SGD. Die Prüfungsgebühr erhebt die IHK gesondert und regional unterschiedlich; sie ist nicht Teil der Lehrgangsgebühren.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis sowie PC-Grundkenntnisse. Für die Zulassung zur Prüfung zählt die persönliche und fachliche Eignung nach §§ 28–30 BBiG; fachspezifisches Vorwissen zur Pädagogik ist nicht nötig.
Wofür ist der Ausbilderschein noch nützlich?
Die Ausbildereignung ist in viele Meister- und Fachwirt-Abschlüsse integriert. Wer den AdA-Schein bereits hat, bringt diesen Baustein für eine spätere Aufstiegsfortbildung schon mit – das spart Zeit und Prüfungsaufwand.

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