Ausbildung der Ausbilder/innen (IHK)
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 01.08.2009
- Abschluss
- Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 01.08.2009
- Art
- öffentlich-rechtliche Prüfung
- Studienform
- Fernstudium
- Regelstudienzeit
- 6 Monate
- Lernaufwand/Woche
- ca. 9 Std.
- Selbstlernen gesamt
- 233 Std.
Kosten & Gebühren
- Gesamtkosten
- 1.092 €
- Ratenzahlung
- 6 × 182 €
Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.
Überblick
Wer in Deutschland Auszubildende betreuen will, braucht den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Eignung – den „Ausbilderschein“ nach der AEVO. Der SGD-Fernlehrgang Ausbildung der Ausbilder/innen (IHK) bereitet berufsbegleitend gezielt auf genau diese IHK-Prüfung vor. Entlang der vier Handlungsfelder der Ausbilder-Eignungsverordnung – Ausbildung planen, vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, durchführen und abschließen – lernst du, eine betriebliche Ausbildung rechtssicher und pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Gelernt wird flexibel im Selbststudium, begleitet von Seminaren und einer Prüfungssimulation; die eigentliche Prüfung legst du vor deiner zuständigen IHK ab. Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte mit Berufsausbildung und -praxis, die ausbilden wollen oder müssen. Er führt nach bestandener IHK-Prüfung zum Abschluss „Ausbildung der Ausbilder (IHK)“; daneben erhältst du das SGD-Abschlusszeugnis.
Inhalte
- Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Karriere
Ausbilder:in im Betrieb
Du betreust Auszubildende fachlich und pädagogisch und darfst eigenverantwortlich ausbilden. In vielen Betrieben ist die Ausbildereignung Voraussetzung, um überhaupt ausbilden zu dürfen.
Ausbildungsbeauftragte:r & Personalentwicklung
Auch ohne Hauptverantwortung unterstützt du die Ausbildung im Unternehmen – eine sinnvolle Ergänzung in Personalabteilung, Aus- und Weiterbildung und Personalentwicklung.
Pflichtbaustein für Aufstiegsfortbildungen
Die Ausbildereignung ist Bestandteil bzw. Voraussetzung vieler Meister- und Fachwirt-Abschlüsse. Mit dem AdA-Schein hast du diesen Teil bereits absolviert und sparst ihn dir später.
Zugangsvoraussetzungen
Berufsausbildung und Berufspraxis, Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet; falls Teilnahme am Online-Campus erwünscht: Internet-Zugang
AEVO, Ausbilderschein und die IHK-Prüfung
Der „Ausbilderschein“ beruht auf der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und den §§ 28–30 Berufsbildungsgesetz (BBiG): Sie regeln die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die zum Ausbilden nötig ist. „AdA“ (Ausbildung der Ausbilder) bezeichnet den vorbereitenden Lehrgang, „AEVO“ die rechtliche Grundlage – im Alltag werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Die Prüfung selbst legst du vor deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer ab, nicht bei der SGD; die IHK erhebt dafür eine eigene, regional unterschiedliche Prüfungsgebühr. Der Lehrgang bereitet dich systematisch darauf vor – inklusive Prüfungssimulation – und schließt zusätzlich mit dem SGD-Abschlusszeugnis ab.
Zusätzliche Informationen
Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen AEVO und AdA?
- Die AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) ist die rechtliche Grundlage des Ausbilderscheins; „AdA“ steht für den vorbereitenden Qualifizierungslehrgang. Im Alltag meinen beide Begriffe denselben Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
- Wo lege ich die Prüfung ab und ist sie in den Kosten enthalten?
- Die Prüfung findet vor deiner zuständigen IHK statt, nicht bei der SGD. Die Prüfungsgebühr erhebt die IHK gesondert und regional unterschiedlich; sie ist nicht Teil der Lehrgangsgebühren.
- Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis sowie PC-Grundkenntnisse. Für die Zulassung zur Prüfung zählt die persönliche und fachliche Eignung nach §§ 28–30 BBiG; fachspezifisches Vorwissen zur Pädagogik ist nicht nötig.
- Wofür ist der Ausbilderschein noch nützlich?
- Die Ausbildereignung ist in viele Meister- und Fachwirt-Abschlüsse integriert. Wer den AdA-Schein bereits hat, bringt diesen Baustein für eine spätere Aufstiegsfortbildung schon mit – das spart Zeit und Prüfungsaufwand.
