Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD)
Vermittlung von Kenntnissen für eine Tätigkeit als Haus- und Grundstücksverwalter/in
- Abschluss
- institutsinterne Prüfung
- Studienform
- Fernstudium
- Regelstudienzeit
- 13 Monate
- Lernaufwand/Woche
- ca. 10 Std.
- Selbstlernen gesamt
- 559 Std.
Kosten & Gebühren
- Gesamtkosten
- 3.107 €
- Ratenzahlung
- 13 × 239 €
Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.
Überblick
Eine Immobilie zu verwalten heißt, fremdes Vermögen rechtssicher, wirtschaftlich und für viele Parteien zugleich zu betreuen – vom Mietvertrag über die Eigentümerversammlung bis zur Instandhaltung. Der SGD-Fernlehrgang Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD) vermittelt das fachliche Rüstzeug für genau diese verantwortungsvolle Aufgabe. Du lernst die betriebswirtschaftlichen Grundlagen, das allgemeine und das immobilienbezogene Recht (Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht, VOB, Liegenschaftsrecht), die Praxis der Miet- und WEG-Verwaltung inklusive Eigentümerversammlung sowie Zwangs- und Notverwaltung, dazu Management, Marketing, Controlling und Facility Management – geübt an Verwaltungssoftware. Der Lehrgang richtet sich an Berufspraktiker:innen mit kaufmännischer oder technischer Grundbildung, idealerweise aus der Bau- oder Immobilienwirtschaft, die in die Verwaltung einsteigen oder sich darin professionalisieren wollen. Abschluss ist ein institutsintern geprüftes SGD-Abschlusszeugnis.
Inhalte
- Arbeitsmethodik und Lerntechniken
- Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Allgemeines Recht
- Immobilienbezogenes Recht: Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Liegenschaftsrecht
- Management, Mitarbeiterführung, Marketing und Controlling in der Hausverwaltung
- Praxis der Haus- und Grundstücksverwaltung, Mietverwaltungspraxis
- Eigentümergemeinschaft, Eigentümerversammlung, Zwangs- und Notverwaltung
- Facility Management
- Software zur Miet- und Wohnungsverwaltung
Karriere
Haus- & WEG-Verwaltung
Du betreust Wohn- und Gewerbeobjekte sowie Eigentümergemeinschaften – von der Mietverwaltung über die Eigentümerversammlung bis zur Instandhaltung – bei Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen.
Mietverwaltung bei Wohnungsunternehmen
Mit der Mietverwaltungspraxis und dem Miet- und Pachtrecht qualifizierst du dich für die kaufmännische Bewirtschaftung größerer Wohnungs- und Gewerbebestände.
Facility- & Property Management
Facility-Management-Kenntnisse und Controlling öffnen Aufgaben in der technischen und kaufmännischen Objektbetreuung – bei Eigentümern, Dienstleistern und in der Wohnungswirtschaft.
Zugangsvoraussetzungen
Grundbildung im kaufm. oder techn. Bereich möglichst im Bereich der Bau- und/oder Immobilienwirtschaft; technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang
§34c GewO und der/die zertifizierte Verwalter:in
Wichtig für die Berufsplanung: Wer gewerblich Wohnimmobilien oder Wohnungseigentum verwaltet, benötigt eine Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung sowie eine regelmäßige Weiterbildung – unabhängig von einem Lehrgangsabschluss. Seit Dezember 2022 können Wohnungseigentümergemeinschaften zudem eine:n „zertifizierte:n Verwalter:in“ verlangen; dieser Nachweis wird über eine gesonderte IHK-Prüfung nach §26a WEG erbracht. Dieser SGD-Lehrgang vermittelt das fachliche Fundament für die Haus- und WEG-Verwaltung, ersetzt aber weder die §34c-Erlaubnis noch die IHK-Zertifizierung nach §26a WEG – beide werden gesondert beantragt bzw. abgelegt. Für angestellte Verwaltungstätigkeiten ist die §34c-Erlaubnis in der Regel nicht selbst erforderlich.
Häufige Fragen
- Macht mich der Lehrgang zur/zum „zertifizierten Verwalter:in“?
- Nein. Die Zertifizierung nach §26a WEG ist eine eigene IHK-Prüfung. Dieser Lehrgang vermittelt das nötige Fachwissen und ist eine gute Vorbereitung, ersetzt die IHK-Zertifizierung selbst aber nicht.
- Brauche ich eine §34c-Erlaubnis?
- Für die gewerbliche, selbstständige Verwaltung von Wohnimmobilien oder Wohnungseigentum ja – unabhängig vom Lehrgang. Für eine angestellte Tätigkeit in einer Hausverwaltung ist sie in der Regel nicht selbst nötig.
- Worin unterscheidet er sich von „Immobilienmanagement“?
- Dieser Lehrgang ist auf die Verwaltung fokussiert – Miet- und WEG-Verwaltung, Eigentümerversammlung, Facility Management. „Immobilienmanagement“ ist breiter angelegt und deckt zusätzlich Bewertung, Vertrieb und Maklertätigkeit ab.
- Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
- Eine kaufmännische oder technische Grundbildung, idealerweise aus der Bau- oder Immobilienwirtschaft. Spezielles Verwaltungs-Vorwissen ist nicht nötig; der Lehrgang baut die Inhalte praxisnah auf.
