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Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD)

Vermittlung von Kenntnissen für eine Tätigkeit als Haus- und Grundstücksverwalter/in

Abschluss
institutsinterne Prüfung
Studienform
Fernstudium
Regelstudienzeit
13 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 10 Std.
Selbstlernen gesamt
559 Std.
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
3.107 €
Ratenzahlung
13 × 239 €

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.

Überblick

Eine Immobilie zu verwalten heißt, fremdes Vermögen rechtssicher, wirtschaftlich und für viele Parteien zugleich zu betreuen – vom Mietvertrag über die Eigentümerversammlung bis zur Instandhaltung. Der SGD-Fernlehrgang Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD) vermittelt das fachliche Rüstzeug für genau diese verantwortungsvolle Aufgabe. Du lernst die betriebswirtschaftlichen Grundlagen, das allgemeine und das immobilienbezogene Recht (Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht, VOB, Liegenschaftsrecht), die Praxis der Miet- und WEG-Verwaltung inklusive Eigentümerversammlung sowie Zwangs- und Notverwaltung, dazu Management, Marketing, Controlling und Facility Management – geübt an Verwaltungssoftware. Der Lehrgang richtet sich an Berufspraktiker:innen mit kaufmännischer oder technischer Grundbildung, idealerweise aus der Bau- oder Immobilienwirtschaft, die in die Verwaltung einsteigen oder sich darin professionalisieren wollen. Abschluss ist ein institutsintern geprüftes SGD-Abschlusszeugnis.

Inhalte

  • Arbeitsmethodik und Lerntechniken
  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Allgemeines Recht
  • Immobilienbezogenes Recht: Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Liegenschaftsrecht
  • Management, Mitarbeiterführung, Marketing und Controlling in der Hausverwaltung
  • Praxis der Haus- und Grundstücksverwaltung, Mietverwaltungspraxis
  • Eigentümergemeinschaft, Eigentümerversammlung, Zwangs- und Notverwaltung
  • Facility Management
  • Software zur Miet- und Wohnungsverwaltung

Karriere

Haus- & WEG-Verwaltung

Du betreust Wohn- und Gewerbeobjekte sowie Eigentümergemeinschaften – von der Mietverwaltung über die Eigentümerversammlung bis zur Instandhaltung – bei Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen.

Mietverwaltung bei Wohnungsunternehmen

Mit der Mietverwaltungspraxis und dem Miet- und Pachtrecht qualifizierst du dich für die kaufmännische Bewirtschaftung größerer Wohnungs- und Gewerbebestände.

Facility- & Property Management

Facility-Management-Kenntnisse und Controlling öffnen Aufgaben in der technischen und kaufmännischen Objektbetreuung – bei Eigentümern, Dienstleistern und in der Wohnungswirtschaft.

Zugangsvoraussetzungen

Grundbildung im kaufm. oder techn. Bereich möglichst im Bereich der Bau- und/oder Immobilienwirtschaft; technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang

§34c GewO und der/die zertifizierte Verwalter:in

Wichtig für die Berufsplanung: Wer gewerblich Wohnimmobilien oder Wohnungseigentum verwaltet, benötigt eine Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung sowie eine regelmäßige Weiterbildung – unabhängig von einem Lehrgangsabschluss. Seit Dezember 2022 können Wohnungseigentümergemeinschaften zudem eine:n „zertifizierte:n Verwalter:in“ verlangen; dieser Nachweis wird über eine gesonderte IHK-Prüfung nach §26a WEG erbracht. Dieser SGD-Lehrgang vermittelt das fachliche Fundament für die Haus- und WEG-Verwaltung, ersetzt aber weder die §34c-Erlaubnis noch die IHK-Zertifizierung nach §26a WEG – beide werden gesondert beantragt bzw. abgelegt. Für angestellte Verwaltungstätigkeiten ist die §34c-Erlaubnis in der Regel nicht selbst erforderlich.

Häufige Fragen

Macht mich der Lehrgang zur/zum „zertifizierten Verwalter:in“?
Nein. Die Zertifizierung nach §26a WEG ist eine eigene IHK-Prüfung. Dieser Lehrgang vermittelt das nötige Fachwissen und ist eine gute Vorbereitung, ersetzt die IHK-Zertifizierung selbst aber nicht.
Brauche ich eine §34c-Erlaubnis?
Für die gewerbliche, selbstständige Verwaltung von Wohnimmobilien oder Wohnungseigentum ja – unabhängig vom Lehrgang. Für eine angestellte Tätigkeit in einer Hausverwaltung ist sie in der Regel nicht selbst nötig.
Worin unterscheidet er sich von „Immobilienmanagement“?
Dieser Lehrgang ist auf die Verwaltung fokussiert – Miet- und WEG-Verwaltung, Eigentümerversammlung, Facility Management. „Immobilienmanagement“ ist breiter angelegt und deckt zusätzlich Bewertung, Vertrieb und Maklertätigkeit ab.
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Eine kaufmännische oder technische Grundbildung, idealerweise aus der Bau- oder Immobilienwirtschaft. Spezielles Verwaltungs-Vorwissen ist nicht nötig; der Lehrgang baut die Inhalte praxisnah auf.

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