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Immobilienmakler*in (Laudius)

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Immobilienmakler (m/w/d)

Abschluss
Institutsinternes Laudius-Zertifikat
Art
institutsinterne Prüfung
Studienform
Fernstudium
Regelstudienzeit
12 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 8 Std.
Selbstlernen gesamt
413 Std.
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
2.148 €
Ratenzahlung
12 × 179 €
Nur digitale Lernunterlagen
2.028 € (12 × 169 €)

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.

Überblick

Wohnung, Haus, Grundstück: Beim Kauf oder der Vermietung steht für die Beteiligten viel auf dem Spiel – und mittendrin die Maklerin oder der Makler, der bewertet, vermarktet, berät und bis zum Abschluss begleitet. Der Laudius-Fernkurs vermittelt dir das kaufmännische, rechtliche und vertriebliche Rüstzeug für diese Tätigkeit. In sieben Modulen mit insgesamt 47 Lernheften arbeitest du dich durch betriebswirtschaftliche Grundlagen, Immobilienmanagement, Immobilienrecht, Marketing und Vermarktung sowie die Finanzierung von Immobilien. Vier Online-Seminare und zwei individuelle Sprechstunden begleiten dich; den Abschluss bildet eine projektorientierte Arbeit, die du online schriftlich und mündlich verteidigst. Vorkenntnisse sind nicht nötig, der Kurs eignet sich also auch für den Quereinstieg. Wichtig zu wissen: Für die selbstständige Tätigkeit brauchst du zusätzlich eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO – mehr dazu unten.

Inhalte

  • Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Immobilienmanagement (Controlling, Verwaltung, Bestandsmanagement)
  • Immobilienrecht
  • Immobilienmarketing
  • Vermarktung von Immobilien und immobiliennahe Dienstleistungen
  • Immobilienfinanzierung
  • Projektorientierte Abschlussarbeit mit schriftlicher und mündlicher Online-Prüfung

Karriere

Immobilienvermittlung – Verkauf und Vermietung

Du vermittelst Wohn- und Gewerbeimmobilien, begleitest Eigentümer und Interessenten von der Bewertung über Besichtigung und Beratung bis zum Abschluss.

Angestellt in der Immobilienwirtschaft

Maklerbüros, Bauträger, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen suchen Fachkräfte für Vermarktung, Beratung und Kundenbetreuung – hier arbeitest du unter der Erlaubnis des Unternehmens.

Selbstständigkeit als Maklerin oder Makler

Mit kaufmännischem, rechtlichem und vertrieblichem Wissen kannst du dich selbstständig machen – die behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO vorausgesetzt (siehe Abschnitt unten).

Zugangsvoraussetzungen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Technische Voraussetzung: internetfähiger PC mit Webcam, Mikrofon und Headset

Vor der Selbstständigkeit: die Maklererlaubnis nach § 34c GewO

Der Kurs vermittelt das fachliche Rüstzeug und schließt mit einem institutsinternen Laudius-Zertifikat ab – die Erlaubnis, gewerblich Immobilien zu vermitteln, ersetzt er jedoch nicht. Wer Immobilien gegen Provision vermittelt, benötigt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, die das zuständige Gewerbeamt erteilt. Vorausgesetzt werden vor allem persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse (nachzuweisen unter anderem über Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen); ein bestimmter Berufsabschluss ist dafür nicht erforderlich. Seit 2018 gilt zudem eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Der Lehrgang bereitet dich inhaltlich vor, das Zertifikat ist aber kein Ersatz für diese behördliche Erlaubnis.

Häufige Fragen

Brauche ich kaufmännische Vorkenntnisse für den Kurs?
Nein. Der Lehrgang startet mit betriebswirtschaftlichen Grundlagen und ist auch für Quereinsteiger gedacht. Frühere Berufserfahrung hilft, ist aber keine Voraussetzung mehr.
Wie läuft die Abschlussprüfung ab?
Für das Zeugnis genügt die Bearbeitung der Einsendeaufgaben samt Besuch der Online-Seminare. Das Zertifikat verlangt zusätzlich eine projektorientierte Abschlussarbeit, die online schriftlich und mündlich geprüft wird.
Lohnt sich der Kurs auch für Angestellte statt für die Selbstständigkeit?
Ja. In einem Maklerbüro, bei einem Bauträger oder einer Hausverwaltung arbeitest du unter der Erlaubnis des Arbeitgebers – eine eigene § 34c-Erlaubnis brauchst du dann nicht. Das Fachwissen ist in beiden Wegen gefragt.

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