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Psychotherapie - Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz

Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisüberprüfung zum/zur Heilpraktiker/-in eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie gemäß Leitlinien vom 22.03.2018

Abschluss
Prüfung vor einem Gesundheitsamt zum Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Art
sonstige
Studienform
Fernstudium
Regelstudienzeit
15 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 8 Std.
Selbstlernen gesamt
516 Std.
Präsenz
Optionales fünftägiges Präsenz-Praxistraining zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (40 Unterrichtsstunden)
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
3.135 €
Ratenzahlung
15 × 209 €

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.

Überblick

Auch ohne Studium eigenverantwortlich psychotherapeutisch arbeiten – dieser Weg führt über die amtsärztliche Prüfung zum/zur „Heilpraktiker:in (Psychotherapie)“. Der SGD-Fernlehrgang Psychotherapie – Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung bereitet gezielt und nach den 2018er Leitlinien darauf vor. Du baust ein fundiertes klinisches Wissen auf: allgemeine und spezielle Psychopathologie, die Einordnung psychischer Störungen nach der ICD-10, Anamnese, Befund und Diagnostik, einen Überblick über Psychotherapieverfahren und die Grundlagen der Psychopharmakologie sowie psychiatrische Notfälle. Ein eigener Schwerpunkt sind die rechtlichen Grundlagen rund um das Heilpraktikergesetz. Empfohlen werden ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Mindestalter von 23 Jahren und eine stabile psychische Verfassung. Der Lehrgang schließt mit einem SGD-Abschlusszeugnis als Nachweis der professionellen Prüfungsvorbereitung ab – die Erlaubnis selbst erteilt ausschließlich das Gesundheitsamt nach bestandener amtsärztlicher Prüfung.

Inhalte

  • Allgemeine und spezielle Psychopathologie
  • Lehre einzelner Erkrankungen (affektive, Angst-, Zwangs-, Persönlichkeits-, Abhängigkeits- und Essstörungen u. a.)
  • Einteilung psychischer Störungen nach der ICD-10 (WHO)
  • Anamnese, psychischer und körperlicher Befund, Diagnostik und Dokumentation
  • Geschichte, Theorien und Methoden der Psychotherapie (inkl. Indikationen/Kontraindikationen)
  • Grundlagen der Psychopharmakologie
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Notfälle
  • Rechtliche Grundlagen: Heilpraktikergesetz, Berufsordnung, Schweigepflicht, Unterbringung

Karriere

Eigene Praxis als Heilpraktiker:in (Psychotherapie)

Nach bestandener amtsärztlicher Prüfung und erteilter Erlaubnis kannst du dich selbstständig machen, seelische Belastungen fachgerecht einschätzen, beraten und psychotherapeutisch arbeiten – in eigener Praxis.

Fundiertes klinisches Wissen für psychosoziale Berufe

Auch wer bereits beratend oder im psychosozialen Bereich arbeitet, gewinnt mit Psychopathologie, ICD-10-Diagnostik und Verfahrenskunde ein klares fachliches Fundament für die sichere Einordnung psychischer Auffälligkeiten.

Zugangsvoraussetzungen

empfohlen werden ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Mindestalter von 23 Jahren, eine stabile psychische Verfassung und möglichst Berufserfahrung im psychosozialen Bereich; technische Voraussetzung: Internetzugang

Vorbereitung auf die Prüfung – nicht die Erlaubnis selbst

Das Wichtigste zur Einordnung: Dieser Lehrgang bereitet auf die amtsärztliche Prüfung vor – er verleiht selbst keine Erlaubnis. Das SGD-Abschlusszeugnis ist ein Nachweis deiner professionellen Vorbereitung, kein Befähigungsnachweis im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Die Erlaubnis, Heilkunde im Bereich Psychotherapie auszuüben, erteilt ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt – erst nach bestandener Überprüfung (schriftlich und mündlich). Anders als die irreführende Marktüblichkeit suggeriert, macht der Kursabschluss allein also noch nicht zur tätigen Heilpraktiker:in für Psychotherapie.

Zulassung zur amtsärztlichen Prüfung

Unabhängig vom Kurs gelten für die Zulassung zur Prüfung gesetzliche Voraussetzungen: Vollendung des 25. Lebensjahres, mindestens ein Hauptschulabschluss, in der Regel die EU-Staatsbürgerschaft, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztlicher Nachweis, dass keine schwerwiegenden körperlichen, psychischen oder Suchterkrankungen vorliegen. Die Prüfung selbst legst du beim Gesundheitsamt ab; dieses erhebt eigene Prüfungsgebühren. Auf den mündlichen Teil bereitet dich der Kurs zusätzlich über ein optionales Praxistraining vor.

Heilpraktiker:in (Psychotherapie) ist nicht approbierte:r Psychotherapeut:in

Mit der erteilten Erlaubnis darfst du Heilkunde ausüben – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Du darfst also psychotherapeutisch arbeiten, aber keine somatische Heilkunde ausüben und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Davon zu unterscheiden ist der/die „Psychologische:r Psychotherapeut:in“ bzw. „Ärztliche:r Psychotherapeut:in“: Dieser Beruf setzt ein Studium und die Approbation voraus und ist gesetzlich geschützt – mit ihm geht in der Regel auch die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen einher. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie arbeiten dagegen meist auf privater Basis (Selbstzahler:innen).

Zusätzliche Informationen

Die Gesundheitsämter erheben für die amtsärztliche Prüfung eigene Gebühren in unterschiedlicher Höhe.

Häufige Fragen

Darf ich nach dem Kurs psychotherapeutisch behandeln?
Nein. Der Kurs bereitet auf die amtsärztliche Prüfung vor. Behandeln darfst du erst, wenn du diese Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden hast und dir die Erlaubnis – beschränkt auf die Psychotherapie – erteilt wurde.
Brauche ich eine medizinische oder psychologische Vorbildung?
Zwingend nicht. Empfohlen werden ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Mindestalter von 23 Jahren, eine stabile psychische Verfassung und möglichst Berufserfahrung im psychosozialen Bereich – das erleichtert den Einstieg in ein anspruchsvolles Themenfeld.
Was unterscheidet die Heilpraktiker-Erlaubnis (Psychotherapie) vom approbierten Psychotherapeuten?
Die sektorale Erlaubnis erlaubt psychotherapeutisches Arbeiten ohne Studium, in der Regel auf privater Basis. Der geschützte Beruf „Psychologische:r/Ärztliche:r Psychotherapeut:in“ setzt dagegen ein Studium und die Approbation voraus und umfasst meist die Kassenzulassung – mehr im gleichnamigen Abschnitt.

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