Heilpraktiker/in - Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in
Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in gemäß den aktuellen Leitlinien vom 22.03.2018
- Abschluss
- institutsinterne Prüfung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung
- Art
- sonstige
- Studienform
- Fernstudium
- Regelstudienzeit
- 20 Monate
- Lernaufwand/Woche
- ca. 9 Std.
- Selbstlernen gesamt
- 774 Std.
- Präsenz
- Zweieinhalbtägiges Praxisseminar in Pfungstadt (Vorbereitung auf den praktischen Prüfungsteil)
Kosten & Gebühren
- Gesamtkosten
- 3.580 €
- Ratenzahlung
- 20 × 179 €
Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.
Überblick
Heilpraktiker:in ist ein freier Heilberuf mit großer Verantwortung – und der Weg dorthin führt über eine anspruchsvolle amtsärztliche Überprüfung. Der SGD-Fernlehrgang Heilpraktiker/in – Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung bereitet gezielt und nach den 2018 verabschiedeten Leitlinien darauf vor. Du baust ein umfassendes schulmedizinisches Grundlagenwissen auf – von Anatomie und Physiologie aller Organsysteme über die Krankheitslehre bis zu Infektionskrankheiten und Meldepflichten, Notfall und Erster Hilfe sowie Anamnese, Untersuchung und Injektionstechniken. Ein Schwerpunkt ist die Berufs- und Gesetzeskunde rund um das Heilpraktikergesetz; hinzu kommt ein Einblick in Naturheilverfahren wie Phytotherapie, Homöopathie, TCM und Ayurveda. Gelernt wird flexibel im Selbststudium, ergänzt um ein Praxisseminar. Empfohlen sind ein mittlerer Bildungsabschluss und ein medizinischer Assistenzberuf; der Lehrgang ist aber auch ohne medizinische Vorbildung machbar. Er schließt mit einem SGD-Abschlusszeugnis als internem Leistungsnachweis ab – die Heilpraktiker-Erlaubnis selbst erteilt ausschließlich das Gesundheitsamt nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung.
Inhalte
- Medizinisches Grundlagenwissen: Zell- und Gewebelehre, allgemeine Krankheitslehre
- Bewegungsapparat, Herz, Kreislauf- und Blutgefäßsystem
- Blut, Lymph- und Immunsystem; Atmungsorgane
- Verdauungsorgane; Leber, Galle und Pankreas
- Hormone und Stoffwechsel; Nieren und Harnwege
- Geschlechtsorgane, Schwangerschaft, Kinder; Nervensystem und Sinnesorgane; Haut
- Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetz und Meldepflicht
- Psychologie und Psychiatrie
- Notfall, Schock und Erste Hilfe
- Anamnese, Untersuchungsmethoden und Injektionstechniken
- Berufs- und Gesetzeskunde: Heilpraktikergesetz und Prüfungs-Leitlinien (2018)
- Einführung in Naturheilverfahren: Phytotherapie, Homöopathie, TCM/Akupunktur, Ayurveda, Neuraltherapie u. a.
Karriere
Eigene Heilpraktiker-Praxis
Nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung und erteilter Erlaubnis kannst du eigenverantwortlich in eigener Praxis naturheilkundlich arbeiten – der Lehrgang gibt dir dafür auch erste Hinweise zu Praxisgründung und -führung.
Ergänzung für medizinische Berufe
Wer bereits in der Pflege, Physiotherapie oder einem ähnlichen Bereich arbeitet, baut mit dem Lehrgang vorhandenes schulmedizinisches Wissen gezielt aus und bereitet einen Schritt in Richtung Heilkunde vor.
Schul- und Komplementärmedizin verbinden
Das Berufsbild verbindet schulmedizinisches Grundlagenwissen mit naturheilkundlichen Verfahren – eine Grundlage, um später Schwerpunkte wie Phytotherapie, TCM oder Homöopathie zu vertiefen.
Zugangsvoraussetzungen
empfohlen werden mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und ein medizinischer Assistenzberuf; ohne medizinische Vorbildung wird die Teilnahme am Praxisseminar vorausgesetzt; bis Lehrgangsende ein Erste-Hilfe-Kurs; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang
Vorbereitung auf die Prüfung – nicht die Erlaubnis selbst
Das Wichtigste zur Einordnung: Dieser Lehrgang bereitet auf die amtsärztliche Überprüfung vor – er verleiht selbst keine Heilpraktiker-Erlaubnis. Das SGD-Abschlusszeugnis ist ein interner Leistungsnachweis, kein Befähigungsnachweis im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Die Erlaubnis, die Heilkunde auszuüben, erteilt ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt – und zwar erst nach bestandener Überprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird beim Gesundheitsamt abgelegt, nicht bei der SGD. Erst mit der erteilten Erlaubnis darfst du als Heilpraktiker:in tätig werden.
Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung
Unabhängig vom Kurs gelten für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung gesetzliche Voraussetzungen: Vollendung des 25. Lebensjahres, mindestens ein Hauptschulabschluss, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung. Der Lehrgang vermittelt das nötige Wissen für den schriftlichen Teil und bereitet im Praxisseminar auf den praktischen, mündlichen Teil vor. Den Prüfungstermin vereinbarst und absolvierst du selbst beim Gesundheitsamt.
Der Beruf Heilpraktiker:in: Möglichkeiten und Grenzen
Mit der erteilten Erlaubnis darf man eigenverantwortlich Heilkunde ausüben – ist damit aber kein Arzt und keine Ärztin. Bestimmte Tätigkeiten bleiben der ärztlichen (und teils zahnärztlichen) Heilkunde vorbehalten. Dazu zählen unter anderem das Verschreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Geburtshilfe, die Zahn- und teils die Augenheilkunde sowie die Behandlung bestimmter meldepflichtiger Infektionskrankheiten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Grenzen – und die Zusammenarbeit mit der Schulmedizin – gehört zum Berufsbild und ist Teil der Gesetzeskunde im Lehrgang.
Häufige Fragen
- Darf ich nach dem Kurs als Heilpraktiker:in arbeiten?
- Nein. Der Kurs bereitet auf die amtsärztliche Überprüfung vor. Tätig werden darfst du erst, wenn du diese Überprüfung beim Gesundheitsamt bestanden hast und dir die Erlaubnis erteilt wurde –
- Brauche ich eine medizinische Vorbildung?
- Empfohlen werden ein mittlerer Bildungsabschluss und ein medizinischer Assistenzberuf, zwingend ist beides nicht. Ohne medizinische Vorbildung wird die Teilnahme am Praxisseminar vorausgesetzt; außerdem solltest du bis Lehrgangsende einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.
- Kann ich mich auf „Heilpraktiker Psychotherapie“ spezialisieren?
- Die auf die Psychotherapie beschränkte (sektorale) Heilpraktiker-Erlaubnis ist ein eigener Weg mit eigener, fachlich begrenzter amtsärztlicher Überprüfung; die SGD bietet dafür einen separaten Vorbereitungskurs. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ dagegen ist gesetzlich geschützt und an ein akademisches Studium gebunden.
