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Geprüfte/r Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI (SGD)

Qualifizierung für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI einschließlich Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 und Pflegekursen nach § 45 SGB XI

Abschluss
SGD-Abschlusszeugnis „Grundlagen der Pflegeberatung“ nach Online-Tests und Einsendeaufgaben; SGD-Zertifikat „Gepr. Pflegeberater/in nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI“ nach Praktikumsnachweis und bestandener Fallaufgabe bzw. Abschlussprüfung
Art
institutsinterne Prüfung
Studienform
Fernstudium
Regelstudienzeit
12 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 8 Std.
Selbstlernen gesamt
413 Std.
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
2.340 €
Ratenzahlung
12 × 195 €

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters (öffnet in neuem Tab).

Überblick

Seit 2009 hat jede pflegebedürftige Person in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung: Die Pflegekasse muss eine feste Ansprechperson stellen, die den Hilfebedarf erfasst, einen Versorgungsplan erstellt und Leistungen koordiniert – so steht es in Paragraph 7a des Elften Sozialgesetzbuchs. Wer diese Aufgabe übernimmt, braucht eine Qualifikation nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands, und genau darauf zielt der SGD-Lehrgang. In zwölf Monaten bei acht Wochenstunden führen 18 Studienhefte durch Pflegewissen, Gesprächs- und Beratungskompetenz, allgemeines und spezielles Sozialrecht, Case Management in Theorie und Vertiefung, die Praxis der Pflegeberatung und die Pflegekurse für Angehörige nach Paragraph 45; ein Wahlheft behandelt die Selbstständigkeit. Für das Zertifikat kommt ein neuntägiges Pflegepraktikum hinzu, das du selbst organisierst, sowie eine Fallaufgabe – wer Pflegepraxis aus dem Beruf nachweist, kann sich das Praktikum anerkennen lassen. Zur Einordnung: Die Zulassung ist bewusst eng gefasst – pflegefachliche, sozialrechtliche, sozial- oder heilpädagogische Ausbildung oder Studium, alternativ mehrjährige Beratungspraxis bei einer Kranken- oder Pflegekasse. Das Zertifikat ist institutsintern; entscheidend ist, dass Lehrgang und Nachweise den Vorgaben des GKV-Spitzenverbands entsprechen, nach denen Kassen und Pflegestützpunkte einstellen.

Inhalte

  • Gesundheits- und Krankenpflege, Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Gesprächs- und Beratungskompetenz für Pflegeberater/innen
  • Allgemeines Recht und spezielles Recht der Pflegeberatung
  • Case Management: Theorie, Praxis und Vertiefung
  • Praxis der Pflegeberatung
  • Pflegeberatung nach § 45 SGB XI (Pflegekurse für Angehörige)
  • Wahlweise: Selbstständigkeit als Pflegeberater/in

Karriere

Pflegeberatung bei Pflegekassen und Pflegestützpunkten

Die Kernrolle nach Paragraph 7a: Bedarf erfassen, Versorgungsplan erstellen, Leistungen koordinieren – angestellt bei Kassen, Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen der Kommunen.

Beratungsbesuche und Pflegekurse für Angehörige

Zugelassene Pflegedienste führen die Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 3 durch, Kassen und Träger bieten Pflegekurse nach Paragraph 45 an – beides Aufgaben mit wachsendem Bedarf.

Selbstständige Pflegeberatung

Beratung für Familien, Arbeitgeber und Wohnprojekte oder im Auftrag von Kassen; das Wahlheft zur Selbstständigkeit bereitet den Schritt vor.

Zugangsvoraussetzungen

Nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zu § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI: abgeschlossene Ausbildung oder Studium in einem pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Berufsfeld (z. B. Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Heilerziehungspfleger/in, Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen), alternativ mehrjährige Beratungserfahrung (empfohlen mindestens drei Jahre) bei einem Sozialversicherungsträger; Technik: Computer, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang

Rechtsanspruch, Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands und was das für die Zulassung heißt

Pflegeberatung ist keine freie Berufsbezeichnung, sondern eine gesetzlich beschriebene Aufgabe: Paragraph 7a SGB XI verpflichtet die Pflegekassen zur Beratung, Absatz 3 verweist für die Qualifikation der Berater:innen auf Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands. Diese Empfehlungen verlangen einen einschlägigen Grundberuf – Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte:r, Sozialarbeit, Heilpädagogik – und eine Weiterbildung mit festgelegten Inhalten: Pflegefachwissen, Case Management, Recht und Beratungskompetenz, ergänzt um Praxisanteile. Der SGD-Lehrgang ist auf diese Vorgaben zugeschnitten; deshalb ist seine Zulassung enger als bei anderen Fernkursen, und deshalb gehört das neuntägige Praktikum zum Zertifikat. Für die Arbeit bei einer Kasse oder einem Pflegestützpunkt zählt am Ende, dass Grundberuf und Weiterbildung zusammen die Empfehlungen erfüllen – kläre das mit dem künftigen Arbeitgeber, wenn dein Weg über die Beratungspraxis statt über eine Ausbildung führt. Zwei Abgrenzungen: Die Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 3 dürfen nur zugelassene Pflegedienste und von den Kassen beauftragte Stellen erbringen, und Pflegeberatung ersetzt keine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Finanzierung: Bildungsgutschein möglich, Aufstiegs-BAföG nicht, weil kein Fortbildungsabschluss nach BBiG vorliegt.

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Zusätzliche Informationen

18 Studienhefte, Fachbuch, Fallaufgabenheft, Praktikumsleitfaden, Begleitheft; keine Präsenzphasen, das Praktikum organisierst du selbst; Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich; Betreuungszeit kostenlos verlängerbar; 4 Wochen kostenlos testen.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Pflegeausbildung teilnehmen?
Ja, wenn du eine sozialrechtliche, sozial- oder heilpädagogische Ausbildung beziehungsweise ein Studium hast oder mehrjährige Beratungspraxis bei einem Sozialversicherungsträger nachweist. Ohne einen dieser Hintergründe erfüllt der Lehrgang die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands nicht.
Wie läuft das Praktikum?
Neun Tage in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst, mit dem SGD-Praktikumsleitfaden dokumentiert; wer entsprechende Praxis aus Beruf oder Fortbildung nachweist, kann es sich anerkennen lassen. Es ist Voraussetzung für das Zertifikat, nicht für das Zeugnis.
Darf ich danach Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 durchführen?
Nur im Rahmen eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer von der Pflegekasse beauftragten Stelle – die Berechtigung liegt bei der Einrichtung, die Qualifikation bringst du mit.
Wird der Lehrgang gefördert?
Als AZAV-Maßnahme ist er per Bildungsgutschein förderbar; Arbeitgeber in der Pflege finanzieren die Weiterbildung häufig, weil Pflegeberatung ein gesetzlicher Auftrag ist.

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Stand: 8. Juli 2026 · getstudium Redaktion