Altenbetreuung - Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Qualifikation als Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b 3 SGB XI
- Abschluss
- institutsinterne Prüfung
- Studienform
- Fernstudium
- Regelstudienzeit
- 12 Monate
- Lernaufwand/Woche
- ca. 9 Std.
- Selbstlernen gesamt
- 464 Std.
Kosten & Gebühren
- Gesamtkosten
- 2.028 €
- Ratenzahlung
- 12 × 169 €
Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.
Überblick
Zeit, Zuwendung und Aktivierung – das schenken Betreuungskräfte pflegebedürftigen Menschen, ergänzend zur pflegerischen Versorgung. Seit der Pflegereform ist diese Rolle gesetzlich verankert. Der SGD-Fernlehrgang Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI qualifiziert genau dafür. Du lernst die Grundlagen von Betreuung und Pflege, die psychologischen Aspekte des Alterns, Gesundheit und Krankheit im Alter, die Ernährung auch kranker älterer Menschen, die Kommunikation für Betreuungskräfte, das System der Pflegeversicherung und Pflegeeinrichtungen, Rechtskunde sowie die Demenzbegleitung. Gelernt wird flexibel im Selbststudium; verpflichtende Praktika und ein Erste-Hilfe-Kurs gehören dazu. Der Lehrgang richtet sich an Menschen, die in der Altenbetreuung arbeiten oder einsteigen wollen – ohne besondere Vorkenntnisse. Nach erfolgreichem Abschluss inklusive der Praxisanteile erfüllst du die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen.
Inhalte
- Betreuung und Pflege
- Psychologische Aspekte des Alterns
- Gesundheit und Krankheit im Alter
- Ernährung und Ernährung des kranken älteren Menschen
- Kommunikation für Betreuungskräfte
- Pflegeversicherung und Pflegeeinrichtungen
- Rechtskunde für Betreuungskräfte
- Demenzbegleitung
Karriere
Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen
Du betreust und aktivierst Bewohner:innen in Pflegeheimen, Tagespflege und betreutem Wohnen – mit Zeit für Gespräch, Beschäftigung und Begleitung, ergänzend zur Pflege.
Demenzbegleitung
Mit dem Schwerpunkt Demenzbegleitung begleitest du Menschen mit Demenz im Alltag und gestaltest aktivierende, wertschätzende Angebote für sie.
Quereinstieg in Pflege & Betreuung
Ohne Vorkenntnisse ist der Lehrgang ein anerkannter Einstieg in den wachsenden Betreuungs- und Pflegebereich – und eine Grundlage, sich später weiter zu qualifizieren.
Zugangsvoraussetzungen
keine besonderen
Die gesetzliche Qualifikation nach §§ 43b, 53b SGB XI
Betreuungskräfte (früher „zusätzliche Betreuungskräfte“ nach §87b a.F., heute §§ 43b, 53b SGB XI) ergänzen in Pflegeeinrichtungen die Pflege um Zeit für Aktivierung, Beschäftigung und Zuwendung. Wer diese Rolle ausüben will, muss eine Qualifikation nachweisen, deren Inhalte und Praxisanteile bundesweit über die Betreuungskräfte-Richtlinien geregelt sind. Dieser Lehrgang ist auf diese Vorgaben zugeschnitten: Neben dem theoretischen Stoff sind ein fünftägiges Orientierungspraktikum (möglichst vor Lehrgangsbeginn), ein zehntägiges Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim und ein Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend. Erst mit diesen Praxisanteilen erfüllst du die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betreuungskraft. Wichtig: Eine Betreuungskraft ist keine examinierte Pflegefachkraft – sie betreut und aktiviert, übernimmt aber keine pflegerischen Behandlungen.
Häufige Fragen
- Erfülle ich danach die gesetzlichen Voraussetzungen?
- Ja – nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs einschließlich der beiden Praktika und des Erste-Hilfe-Kurses erfüllst du die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI.
- Welche Praxisanteile sind verpflichtend?
- Ein fünftägiges Orientierungspraktikum (möglichst vor Lehrgangsbeginn), ein zehntägiges Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim sowie ein Erste-Hilfe-Kurs. Die Praktika organisierst du eigenverantwortlich.
- Brauche ich Vorkenntnisse?
- Nein, es gibt keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Der Lehrgang ist ausdrücklich auch für Quereinsteiger:innen geeignet, die in die Altenbetreuung wechseln möchten.
- Ist das eine Pflegeausbildung?
- Nein. Betreuungskraft ist nicht gleichbedeutend mit examinierter Pflegefachkraft. Du ergänzt die Pflege um Betreuung, Aktivierung und Zuwendung, führst aber keine pflegerischen oder medizinischen Behandlungen durch.
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