Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI (Laudius)
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Arbeit mit alten und kognitiv veränderten Menschen (Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI)
- Abschluss
- Institutsinternes Laudius-Zertifikat „Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI“ (Zwischenstufe: Laudius-Zeugnis „Altenbetreuung“)
- Art
- institutsinterne Prüfung
- Studienform
- Fernstudium
- Regelstudienzeit
- 6 Monate
- Lernaufwand/Woche
- ca. 7 Std.
- Selbstlernen gesamt
- 168 Std.
Kosten & Gebühren
- Gesamtkosten
- 1.254 €
- Ratenzahlung
- 6 × 209 €
Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.
Überblick
Zusätzliche Betreuungskräfte schenken pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen das, wofür im Pflegealltag oft die Zeit fehlt: Zuwendung, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten. Der Laudius-Fernkurs qualifiziert dich für genau diese Rolle nach §§ 43b, 53b SGB XI – einen geregelten, gefragten Einstieg in die Pflege- und Betreuungsbranche. Inhaltlich lernst du das Berufsbild und seine Abgrenzung kennen, die Grundlagen von Demenz- und psychischen Erkrankungen, professionelle Kommunikation – auch mit Menschen mit Demenz –, den Umgang mit herausforderndem Verhalten sowie Aktivierung, Ernährung, Pflege-Grundlagen, Hygiene und Rechtskunde. Begleitet wird das Selbststudium von Online-Seminaren und einer digitalen Fachbibliothek. Ideal ist der Lehrgang für alle, die gern mit älteren und kognitiv veränderten Menschen arbeiten – ein bestimmter Schul- oder Berufsabschluss ist nicht nötig, soziale Kompetenz und psychische Stabilität dagegen schon. Zum vollständigen Laudius-Zertifikat gehören neben dem Lernstoff zwei Praktika in einer Pflegeeinrichtung und ein Erste-Hilfe-Kurs.
Inhalte
- Berufsbild, Aufgaben und Abgrenzung der zusätzlichen Betreuungskraft
- Grundlagen und Formen der Demenzerkrankungen
- Psychische Erkrankungen: Depression, Psychose, Neurose, Persönlichkeits- und Angststörungen, Suizidalität
- Psychosomatik und geistige Behinderungen
- Grundlagen der Kommunikation – auch mit Menschen mit Demenz
- Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen
- Beschäftigung, Aktivierung und Freizeitgestaltung
- Ernährung, Grundkenntnisse der Pflege und Hygiene
- Rechtskunde
Karriere
Betreuungskraft in der stationären Pflege
In Pflegeheimen und teilstationären Einrichtungen betreust und aktivierst du Menschen mit Demenz und Pflegebedarf – über die Grundpflege hinaus, finanziert über § 43b SGB XI.
Betreuung im ambulanten Bereich
Auch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste setzen zusätzliche Betreuungskräfte ein, etwa für Alltagsbegleitung und Aktivierung im häuslichen Umfeld.
Einstieg und Weiterentwicklung in der Pflege
Die Qualifikation ist ein anerkannter Einstieg in die Pflege- und Betreuungsbranche und lässt sich später mit Weiterbildungen oder einer Pflegeausbildung ausbauen.
Zugangsvoraussetzungen
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Für das vollständige Zertifikat sind ein fünftägiges Orientierungspraktikum (vor oder zu Beginn) und ein zehntägiges Betreuungspraktikum (während der Ausbildung) in einer Pflegeeinrichtung sowie ein Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten) nachzuweisen. Technische Voraussetzung: Internetzugang, möglichst Headset
Eine geregelte Qualifikation – mit Praktika und Erste-Hilfe, nicht nur am Schreibtisch
Die Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft ist bundesweit geregelt: Grundlage sind § 43b SGB XI und die dazu vom GKV-Spitzenverband nach § 53b SGB XI erlassenen Richtlinien, die Umfang und Inhalte der Qualifizierung vorgeben. Entsprechend ist dieser Lehrgang mehr als ein Lernheft-Studium. Für das vollständige Laudius-Zertifikat weist du nach: ein fünftägiges Orientierungspraktikum (vor oder zu Beginn, höchstens sechs Monate alt) und ein zehntägiges Betreuungspraktikum während der Ausbildung – beide in einem Pflegeheim oder einer teilstationären Einrichtung – sowie einen Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten). Ob du anschließend als Betreuungskraft eingesetzt wirst, entscheidet die einstellende Einrichtung, die deine Qualifikation an den Richtlinien misst.
Zusätzliche Informationen
Der Lehrgang wird auch als Vollzeit-Variante angeboten: rund 7 Wochen bei etwa 25 Wochenstunden.
Häufige Fragen
- Wo organisiere ich die beiden Praktika?
- Die Praktika suchst du dir selbst in einer (teil-)stationären Pflegeeinrichtung – oft bietet sich ein Haus in Wohnortnähe oder ein möglicher späterer Arbeitgeber an. Laudius nennt dir die Anforderungen; absolvieren und nachweisen musst du sie eigenständig.
- Brauche ich einen bestimmten Schul- oder Berufsabschluss?
- Nein. Die Richtlinie verlangt keinen festen Abschluss. Wichtiger sind persönliche Eignung – soziale Kompetenz, Geduld und psychische Stabilität –, weshalb sich der Lehrgang auch gut für den Quereinstieg eignet.
- Worin unterscheidet sich die Betreuungskraft von einer Pflegefachkraft?
- Du übernimmst Betreuung und Aktivierung, nicht die medizinische Behandlungs- oder Grundpflege. Eine Pflegefachkraft durchläuft dagegen eine dreijährige Ausbildung. Beide Rollen ergänzen sich im Pflegealltag.
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