Geprüfte/r Visagist/in (SGD)
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den Bereichen der typorientierten Visagistik, der maskenbildnerischen Visagistik und des Haarstylings
- Abschluss
- SGD-Zertifikat "Geprüfte/r Visagist/in" nach Teilnahme am Seminar und bestandener Abschlussprüfung
- Art
- institutsinterne Prüfung
- Studienform
- Fernstudium
- Regelstudienzeit
- 9 Monate
- Lernaufwand/Woche
- ca. 7 Std.
- Selbstlernen gesamt
- 271 Std.
- Präsenz
- Dreitägiges Praxisseminar mit Abschlussprüfung (Voraussetzung für das SGD-Zertifikat)
Kosten & Gebühren
- Gesamtkosten
- 1.701 €
- Ratenzahlung
- 9 × 189 €
Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.
Überblick
Ein Gesicht erzählt eine Geschichte – und Visagist:innen entscheiden mit, welche: dezent und typgerecht für die Hochzeit oder dramatisch verwandelt für die Bühne. Der SGD-Fernlehrgang Geprüfte/r Visagist/in (SGD) vermittelt das gesamte Handwerk vom alltagstauglichen Make-up bis zur maskenbildnerischen Gestaltung. Du lernst die Grundlagen – Hautanatomie, Hygiene, Stilkunde, Farbauswahl und Make-up-Beratung – und beherrschst danach die Techniken: Schminken, Camouflage und Contouring, dazu Hairstyling. Eigene Module widmen sich besonderen Anlässen sowie den Anforderungen von Theater und Maskenbild, Fotografie und Film sowie Laufsteg und Show. Gelernt wird flexibel im Selbststudium, ergänzt um ein Praxisseminar. Vorkenntnisse sind nicht nötig; für die Übungen brauchst du ein Modell. Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme erhältst du das SGD-Abschlusszeugnis „Gestaltungstechniken der Visagistik“; mit dem dreitägigen Praxisseminar und bestandener Prüfung das SGD-Zertifikat „Geprüfte/r Visagist/in (SGD)“.
Inhalte
- Einführung in die Visagistik: Hautanatomie, Hygiene, Materialien und Werkzeuge
- Stilkunde, Farbwahrnehmung und Make-up-Beratung
- Make-up-Techniken: allgemeine Schminktechniken, Augenbrauen und Wimpern
- Camouflage (Abdecktechnik) und Contouring
- Besondere Anlässe: Alltags-, Abend- und Braut-Make-up, Fasnacht und Halloween
- Hairstyling: formen, binden, flechten, toupieren, Haarteile anstecken
- Make-up und Maskenbildung für das Theater
- Visagistik für Fotografie und Film
- Visagistik für Laufsteg und Show
Karriere
Selbstständige:r Visagist:in
Üblich ist die selbstständige Tätigkeit: Du gestaltest Make-up für Privatkund:innen und Hochzeiten ebenso wie für professionelle Auftraggeber:innen bei Fotoshootings und Modeschauen.
Bühne, Film & Foto
Mit den maskenbildnerischen Modulen arbeitest du für Theater, Film- und Fernsehproduktionen, Fotografie sowie Laufsteg und Show – überall dort, wo Gesichter gezielt in Szene gesetzt werden.
Zusatzqualifikation in Beauty & Wellness
Für Kosmetiker:innen und Friseur:innen ist Visagistik eine attraktive Erweiterung; ebenso findest du Anstellung in Kosmetikstudios, Hotels und Wellnessanlagen.
Zugangsvoraussetzungen
keine Vorkenntnisse erforderlich; für die Praxisübungen werden ein Modell und ein Fotoapparat zur Dokumentation benötigt; kosmetische Werkzeuge und Materialien sind zu vergünstigten Konditionen erhältlich; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang
Zwei Abschlüsse und das Praxisseminar
Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme erhältst du das SGD-Abschlusszeugnis „Gestaltungstechniken der Visagistik“ – auf Wunsch auch in englischer Sprache. Das SGD-Zertifikat „Geprüfte/r Visagist/in (SGD)“ setzt zusätzlich die Teilnahme an einem dreitägigen Praxisseminar voraus, in dessen Rahmen auch die Abschlussprüfung stattfindet. Erst Seminar und bestandene Prüfung führen zum Zertifikat.
Visagistik, Maskenbild und staatliche Ausbildung
Zur Einordnung: „Visagist:in“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung – die Tätigkeit ist ein freies Gewerbe, du kannst dich also direkt selbstständig machen. Das SGD-Zertifikat ist ein institutsinterner Qualifikationsnachweis. Davon zu unterscheiden ist die dreijährige, staatlich anerkannte Ausbildung zur/zum Maskenbildner:in, die vor allem für feste Engagements an Theatern und bei großen Film- und Fernsehproduktionen verlangt wird. Dieser Lehrgang ersetzt sie nicht, qualifiziert dich aber umfassend für die freiberufliche und assistierende visagistische Arbeit.
Häufige Fragen
- Brauche ich ein Modell für die Praxisübungen?
- Ja. Für die Übungen benötigst du mindestens eine Person als Modell sowie einen Fotoapparat zur Dokumentation. Kosmetische Werkzeuge und Materialien lassen sich über die SGD zu vergünstigten Konditionen beziehen.
- Lerne ich auch Maskenbild für Theater und Film?
- Ja. Eigene Module behandeln die Anforderungen verschiedener Arbeitsfelder: Make-up und Maskenbildung für das Theater, Visagistik für Fotografie und Film sowie für Laufsteg und Show – ergänzt um besondere Anlässe wie Braut-, Fasnachts- und Halloween-Make-up.
- Kann ich als Visagist:in selbstständig arbeiten?
- Ja, die Tätigkeit ist ein freies Gewerbe, und gerade die selbstständige Arbeit ist üblich. Für feste Engagements an großen Häusern wird teils die staatlich anerkannte Maskenbildner-Ausbildung verlangt – dazu mehr im Abschnitt „Visagistik, Maskenbild und staatliche Ausbildung“.
