GET STUDIUM

EU AI Act & KI-Recht

Online-Kurse im Fachbereich Daten & KI

Die EU-KI-Verordnung ist in Kraft – und mit ihr die Pflicht, dass Beschäftigte, die KI einsetzen, nachweisbare KI-Kompetenz haben (Artikel 4). Hier stehen die Schulungen dazu, ergänzt um Kurse zu KI und Datenschutz, Urheberrecht und Governance: der Rechtsrahmen für den KI-Einsatz im Unternehmen.

Sortiert nach Erscheinung (neueste zuerst). Details und Anbieter-Link (Affiliate-Link, Werbung) auf der jeweiligen Kursseite.

Was die Verordnung von normalen Unternehmen verlangt

Die KI-Verordnung reguliert nach Risiko: Verbotene Praktiken, streng regulierte Hochrisiko-Systeme – und für die breite Masse der Unternehmen vor allem zwei Alltagspflichten: KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (Art. 4, gültig seit Februar 2025) und Transparenz beim Einsatz generativer KI. Wer ChatGPT & Co. im Betrieb duldet oder einsetzt, ist damit bereits in der Pflicht – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Schulungskurse hier sind genau auf diesen Nachweis zugeschnitten; für die Einführung im Haus gehören sie mit einer KI-Richtlinie und dokumentierter Teilnahme zusammen.

Häufige Fragen

Reicht eine einmalige Schulung für die Pflicht aus Art. 4 der KI-Verordnung?
Die Verordnung nennt kein Intervall und kein Format – verlangt ist ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“, angemessen zu Rolle und Einsatz, und zwar ohne Ausnahme für kleine Unternehmen. In der Praxis heißt das: Schulung dokumentieren, bei neuen Einsatzfeldern oder Tools auffrischen. Eine förmliche Zertifizierungspflicht gibt es nicht; die Kurse hier liefern Inhalt und Nachweisbarkeit.
Braucht mein Unternehmen einen KI-Beauftragten?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Rolle nicht – anders als der Datenschutzbeauftragte. Sinnvoll ist eine benannte Zuständigkeit trotzdem: für die KI-Richtlinie, die Schulungsnachweise und die Bewertung neuer Tools. In kleinen Häusern übernimmt das oft die Datenschutz- oder IT-Verantwortung mit.