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Rechtliche Betreuung (B.A.)

Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Rechtliche Betreuung; unter Berücksichtigung des §5 Abs. 3 BtRegV erwerben die Studierenden die Sachkunde

Abschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Art
Hochschul-Bachelor
Studienform
Fernstudium
Credit-Points
180 ECTS
Regelstudienzeit
42 Monate
Lernaufwand/Woche
ca. 24 Std.
Selbstlernen gesamt
4425 Std. (5899 UE)
Präsenz
Diverse Präsenzseminare
Kosten & Gebühren
Gesamtkosten
13.930 €
Ratenzahlung
7 × 1.990 €

Angaben ohne Gewähr. Preise und Konditionen können sich ändern – bitte prüfe die aktuellen Studiengebühren auf der Kursseite des Anbieters.

Überblick

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übernehmen rechtliche Betreuer:innen Verantwortung – für Gesundheit, Wohnen, Behörden und Vermögen, immer im Sinne der betreuten Person. Der Bachelor Rechtliche Betreuung der Hochschule Wismar (WINGS) qualifiziert für genau diesen anspruchsvollen Beruf. Das Studium verbindet Betreuungs-, Sozial- und Zivilrecht mit Wissen über betreuungsrelevante Erkrankungen, Kommunikation und unterstützte Entscheidungsfindung sowie der betriebswirtschaftlichen Seite – denn viele Berufsbetreuer:innen arbeiten selbstständig. Fünf Fallwerkstätten und ein Praktikum verankern das Gelernte in der Praxis. Studiert wird im Fernstudium über myWINGS mit Präsenzseminaren. Das Studium reagiert auf die seit der Betreuungsrechtsreform gestiegenen Qualifikationsanforderungen und vermittelt unter Berücksichtigung des §5 Abs. 3 BtRegV die geforderte Sachkunde. Abschluss ist der staatlich anerkannte Bachelor of Arts.

Inhalte

  • Einführung in das betreuungsrechtliche Studium
  • Entwicklung und Begründung der rechtlichen Betreuung
  • Formell-rechtliche Grundlagen der Betreuung
  • Grundlagen der Betreuungsführung
  • Grundlagen betreuungsrelevanter Erkrankungen und Behinderungen
  • Recht der Unterbringung und ärztlicher Zwangsmaßnahmen
  • Personensorge: Rechtsfragen
  • Vermögenssorge: Rechtsfragen
  • Zivilrechtliche Grundlagen der Unterstützung und rechtlichen Vertretung
  • Sozialleistungen und ihre Geltendmachung
  • Pflege, Teilhabe und Eingliederungshilfe
  • Kommunikation und unterstützte Entscheidungsfindung
  • Case Management
  • Der Betreuer als Unternehmer I & II
  • Arbeit in Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen
  • Fallwerkstatt I–V
  • Wahlpflichtmodul
  • Praktikum
  • Bachelor-Thesis inkl. Kolloquium

Karriere

Selbstständige:r Berufsbetreuer:in

Der häufigste Weg: Du führst als selbstständige:r Berufsbetreuer:in rechtliche Betreuungen, vertrittst betreute Menschen in Gesundheits-, Wohn-, Behörden- und Vermögensangelegenheiten und baust dein eigenes Betreuungsbüro auf – wofür das Studium auch das unternehmerische Rüstzeug liefert.

Betreuungsvereine & Betreuungsbehörden

Du arbeitest angestellt in einem Betreuungsverein oder in der kommunalen Betreuungsbehörde – mit Aufgaben von der Führung von Betreuungen über die Beratung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer:innen bis zur Querschnittsarbeit im Betreuungswesen.

Angrenzende Felder im Sozial- und Gesundheitswesen

Die Verbindung aus Recht, Sozialleistungen, Eingliederungshilfe und Case Management qualifiziert auch für angrenzende Aufgaben – etwa im Sozialdienst, in der Eingliederungshilfe oder im Case Management von Einrichtungen.

Zugangsvoraussetzungen

siehe Prüfungsordnung der Hochschule - Nähere Informationen erteilt die Hochschule

Sachkundenachweis und Registrierung als Berufsbetreuer:in (BtOG)

Seit der Reform des Betreuungsrechts (Betreuungsorganisationsgesetz, BtOG, in Kraft seit 1. Januar 2023) dürfen berufliche Betreuer:innen nur tätig werden, wenn sie bei der zuständigen Stammbehörde registriert sind – und für die Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Damit ist der Beruf erstmals an eine nachgewiesene Qualifikation gebunden. Genau hier setzt das Studium an: Es ist so angelegt, dass die Studierenden unter Berücksichtigung des §5 Abs. 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) die geforderte Sachkunde erwerben. Der akademische Abschluss geht dabei deutlich über den reinen Sachkundenachweis hinaus und schafft ein breites, belastbares Fundament für die anspruchsvolle Betreuungsarbeit. Die formale Registrierung selbst erfolgt anschließend bei der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Erfülle ich mit dem Studium den Sachkundenachweis als Berufsbetreuer:in?
Das Studium ist unter Berücksichtigung des §5 Abs. 3 BtRegV so konzipiert, dass die Studierenden die geforderte Sachkunde erwerben – und geht inhaltlich weit darüber hinaus. Die formale Registrierung erfolgt danach bei der zuständigen Behörde.
Was hat sich 2023 mit dem neuen Betreuungsrecht (BtOG) geändert?
Seit Januar 2023 müssen sich berufliche Betreuer:innen registrieren lassen und dafür einen Sachkundenachweis erbringen. Der Beruf ist damit erstmals an eine nachgewiesene Qualifikation gebunden – ein Grund, warum eine fundierte Ausbildung wie dieses Studium deutlich an Bedeutung gewonnen hat.
Brauche ich juristische oder pflegerische Vorkenntnisse?
Nein. Das Studium baut die rechtlichen, sozialen und medizinischen Grundlagen sowie die Kommunikations- und Betriebswirtschaftskompetenz von Grund auf auf. Erfahrung aus sozialen oder rechtlichen Berufen hilft beim Einordnen, ist aber keine Voraussetzung.
Warum gibt es ein Modul „Der Betreuer als Unternehmer“?
Weil viele Berufsbetreuer:innen selbstständig arbeiten. Das Studium vermittelt daher gezielt auch die unternehmerische Seite – von der Organisation eines Betreuungsbüros bis zur Abrechnung – damit der Schritt in die eigenverantwortliche Tätigkeit gelingt.

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