Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord), Diplom-Rechtspfleger (FH)
Der Studiengang Rechtspflege vermittelt die wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Tätigkeit des ersten Einstiegsamtes der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und bei der Staatsanwaltschaft notwendig sind. Das Studium wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert (§ 4 Abs. 2 Buchstabe a BeamStG), so dass die Studierenden von den Oberlandesgerichten Bremen, Braunschweig, Celle, Oldenburg, Schleswig oder der Justizbehörde Hamburg als Rechtspflegeranwärter eingestellt worden sein müssen. Das Studium gliedert sich in 24 fachtheoretische und 12 Monaten berufspraktische Studienzeiten. Während die fachtheoretische Studienzeit (Grundstudium, Hauptstudium I und II) an der HR Nord in Hildesheim durchgeführt wird, werden die berufspraktischen Studienzeiten I und II an Gerichten und Staatsanwaltschaften in den beteiligten Bundesländern absolviert. Das Examen setzt sich aus sechs fünfstündigen Examensklausuren, einer Diplomarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Das Studium erstreckt sich u.a. auf die Themenbereiche :
– allgemeines Zivilrecht,
– Sachenrecht, insbesondere Grundstücksrecht,
– Familienrecht (z.B.: Kindschafts-, Vormundschafts-, Betreuungsrecht)
– Nachlassrecht,
– Zwangsvollstreckungsrecht (u.a. Zwangsversteigerung von Grundstücken),
– Insolvenzrecht,
– Handels- und Gesellschaftsrecht.
Der Studienverlauf und die Studieninhalte sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Rechtspflegerdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-RpflD) vom 20. November/13. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 503 ff und 610) geregelt. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind sachlich unabhängig und in vielen Bereichen der Rechtspflege eigenständig und eigenverantwortlich tätig. Die von einem Rechtspfleger oder einer Rechtspflegerin wahrzunehmenden Aufgaben ergeben sich aus dem Rechtspflegergesetz.
Teilnahmevoraussetzungen
Präsenzphase und Anwesenheit
Prüfungsvoraussetzung
siehe Studienordnung
Studiendauer / Regelstudienzeit
Studienbeginn
siehe Studienordnung
Zertifizierung
Kosten & Gebühren
Anbieter
Adresse & Kontakt
Studiensekretariat
Godehardplatz 6, 31134 Hildesheim
05121 1791020
FHRHI-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
www.hr-nord.niedersachsen.de
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