FH Aachen, Master of Arts (M.A.)
Außerordentlich verlängert gemäß 3.3.1 Drs. AR 85/2010 vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2012.
Der Masterstudiengang „Architektur“ soll die Studierenden qualifizieren, eigenständig in allen Leistungsbereichen des Berufsbildes der Architektin bzw. des Architekten im privaten wie auch öffentlichen Bereich tätig zu werden (neben Tätigkeiten im Bereich des Entwurfs und der Konstruktion bspw. häufig auch integrative Planung und Koordination interdisziplinärer Projekte). Durch den Abschluss soll die Berechtigung erworben werden, nach einer Praxiszeit die Zulassung als eigenständige Architektin bzw. eigenständiger Architekt durch die jeweils zuständige Kammer beantragen zu können sowie entsprechend weltweite Anerkennung gemäß UNESCO/UIA Validation System zu erwerben.
Das Studium sieht aufbauend auf den Kenntnissen eines vorangegangenen Bachelorstudienganges eine weitergehende Vertiefung der Kenntnisse der Studierenden in den Bereichen „Technik“ (bspw. Bauen im Bestand und Ressourcen schonendes Planen), „Gestalten“ (bspw. Gebäudelehre und methodisches Gestalten) und „Gesellschaft“ (bspw. Projektentwicklung, Geschichte und Theorie) vor. Wie schon im grundständigen Bachelorstudiengang der Fachhochschule Aachen wird dabei großer Wert auf eigenständige Arbeit in interdisziplinären Projekten und den Ausbau digitaler Kompetenzen gelegt. Auf diesem Weg sollen die Studierenden in konkreten, praxisnahen Situationen zur Integration komplexer interdisziplinärer Anforderungen befähigt werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Präsenzphase und Anwesenheit
Prüfungsvoraussetzung
siehe Studienordnung
Studiendauer / Regelstudienzeit
Studienbeginn
siehe Studienordnung
Zertifizierung
Kosten & Gebühren
Anbieter
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