Ziel des Fernstudiums
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäss Fachanwaltsordnung
Abschluss des Fernstudiums
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Inhalte des Fernstudiums
Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB – Recht des elektron. Geschäftverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen – Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht – Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischen Besonderheiten – Recht der Kommunikationsnetze und -dienste insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste – Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht – Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht – Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien – Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Zusatz-Info: 4 interaktive Lernmodule
ZFU